Rechtlicher Rahmen
FFH Richtlinie
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000).
CMS - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals
As an environmental treaty of the United Nations, CMS provides a global platform for the conservation and sustainable use of migratory animals and their habitats. CMS brings together the States through which migratory animals pass, the Range States, and lays the legal foundation for internationally coordinated conservation measures throughout a migratory range.
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege.
Berner und Bonner Konvention
Am 19. September 1979 wurde die Berner Konvention verabschiedet. Ziele des Übereinkommens sind der Schutz von wildlebender Flora und Fauna und deren Habitate, besonders beachtet werden dabei gefährdete Arten. Nur wenige Monate nach Verabschiedung der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (23. Juni 1979) wurde am 19. September 1979 in Bern das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) verabschiedet, welche am 1. Juli 1982 in Kraft trat. Damit wurde erstmalig auf europäischer Ebene der Schutz biologischer Vielfalt vertraglich festgehalten.
NBS 2030 - Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt
Das Kabinett hat am 18. Dezember 2024 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) verabschiedet. Die NBS 2030 trägt unter anderem dazu bei, die internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umzusetzen.