FAQ

  • In dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens wurde bereits 1745 der letzte Luchs erlegt.

  • Seit 1999 werden gelegentlich einzelne Luchse in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Meist handelt es sich um durchziehende Jungluchse aus anderen deutschen Vorkommen auf der Suche nach einem eigenen Territorium. Aktuell ist kein kein Luchs bekannt, der dauerhaft in Nordrhein-Westfalen lebt. Es gibt auch keine Nachweise von Jungtieren, die in Nordrhein-Westfalen geboren wurden.

  • Größere Luchsvorkommen, in denen regelmäßig Jungtiere geboren werden, gibt es im Bayerischen Wald, im Harz und im Pfälzer Wald. Aktuell werden im Schwarzwald, im Thüringer Wald und im Erzgebirge weitere Luchse ausgewildert, um dort neue Luchsvorkommen zu gründen und die bestehenden Vorkommen zu verbinden.

  • Alle Luchsvorkommen in Deutschland gehen auf Luchse zurück, die seit den 1970er-Jahren vom Menschen wieder angesiedelt wurden. Dies gilt auch für die Luchsvorkommen in Frankreich, der Schweiz, Österreich, Italien, Slowenien und Kroatien. Meist wurden Luchse aus den Karpaten für die Ansiedlungsprojekte verwendet.

  • Luchse sind reine Fleischfresser, die in der Regel selbst getötete Beutetiere fressen. Luchse brauchen durchschnittlich 1 bis 2,5 kg Fleisch pro Tag. Luchse jagen vorwiegend Rehe, aber auch Hasen, Jungtiere von Rotwild, Damwild und Sikawild, Gämsen, Mufflons sowie kleinere Säugetiere und Vögel. Angriffe auf Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Gehegewild sind selten, aber nicht auszuschließen. Um ihren Nahrungsbedarf zu decken brauchen Luchse ungefähr ein Reh pro Woche.

  • Luchse lauern in Deckung oder auf einem erhöhten Ansitz auf ihre Beute oder pirschen leise durch ihr Revier. Sie versuchen sich nahe an die Beute heranzuschleichen und sie überraschend anzugreifen. Sie hetzen ihre Beute nicht über eine längere Strecke. Sie töten das Beutetier meist durch einen gezielten Biss in die Kehle.

  • Luchse haben große Territorien (Reviere), die sie gegen Artgenossen des gleichen Geschlechts abgrenzen. Die Größe der Territorien ist abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Beutetiere, der Landschaftsstruktur , der Verteilung von Siedlungs- und Verkehrs- und Waldflächen, vom Angebot an ungestörten Rückzugsräumen für die Jungenaufzucht und von der An- oder Abwesenheit anderer Luchse. In unseren Wäldern brauchen weibliche Luchse ein Territorium von durchschnittlich etwa 100 qkm (50-150 qkm). Die Territorien von männlichen Luchsen überlappen oft mit ein oder zwei Territorien von weiblichen Luchsen und sind entsprechend mit durchschnittlich etwa 200 qkm (100-300 qkm) deutlich größer.

  • Weibliche Luchse werden mit zwei Jahren geschlechtsreif, männliche Luchse meist erst mit drei Jahren. Luchse leben solitär, d.h. Männchen und Weibchen treffen sich nur zur Paarungszeit im Februar bis April. Im Mai/Juni werden bis zu vier Junge geboren. Die Luchsin zieht ihre Jungen alleine auf. Nach der Säugezeit führt sie die Jungen zum Fressen an getötete Beutetiere. Es wird kein Futter zugetragen. Etwa die Hälfte der Jungtiere stirbt im ersten Jahr. Wenn die neue Paarungszeit naht, verlassen die halbwüchsigen (subadulten) Jungluchse die Mutter und werden selbständig. Weibliche Jungluchse versuchen in der Nähe des mütterlichen Territoriums sesshaft zu werden. Nur die männlichen Jungluchse wandern weitere Strecken ab. Bis zur Etablierung eines eigenen Territoriums verenden noch mal etwa die Hälfte der Jungluchse.

  • Geeignete Maßnahmen zum Herdenschutz sind von der Haltungsform der jeweiligen Nutztiere abhängig. Nach Möglichkeit sollte die Zäunung elektrifiziert werden, um ein Eindringen zu erschweren. Die Landwirtschaftskammer NRW berät Nutztierhaltende auf Anfrage kostenlos. Fragen zum Herdenschutz können Sie an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden. 

    Servicehotline Herdenschutz
    Telefon: 02945 989898

    Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt*. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

    *kein Anspruch auch Richtigkeit der Öffnungszeiten

  • Über eine Entschädigung als Billigkeitsleistung entscheidet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz NRW im Einzelfall.

  • Bei Verdacht sollte umgehend das Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz NRW (LANUK) informiert werden. Die telefonische Erreichbarkeit des LANUK ist durch die Nachrichtenbereitschaftszentrale (NBZ) auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen gewährleistet:

    Erreichbarkeit: LANUK werktags 9:00 - 16:00 Uhr*: Tel.: 02361-305-3322

    Außerhalb der Geschäftszeiten / am Wochenende / an Feiertagen über die NBZ: Tel.: 0201-714488

    Zusätzlich können Sie eine Nachricht per E-Mail an luchs_nrw@lanuk.nrw.de senden und Fotos hinzufügen.

    *kein Anspruch auf Richtigkeit der Öffnungszeiten

  • Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz NRW (LANUK) sammelt und überprüft Meldungen von beobachteten Luchsen, ihren Spuren und gerissenen Beutetieren. Wenden Sie sich gern an telefonisch oder per E-Mail an das LANUK

    Erreichbarkeit: LANUK werktags 9:00 - 16:00 Uhr*: Tel.: 02361-305-3322 und/oder

    E-Mail an luchs_nrw@lanuk.nrw.de

    *kein Anspruch auf Richtigkeit der Öffnungszeiten